Bildungsteilzeit

Nachdem die bestehende Bildungskarenz als zu wenig flexibel empfunden wurde, wollte man die Möglichkeit der Weiterbildung neben einer Teilzeitbeschäftigung schaffen – die Bildungsteilzeit.

„Schriftliche“ Bildungsteilzeitvereinbarung

Die Bildungsteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer „schriftlich“ vereinbart werden. In dieser Vereinbarung sind Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung zu regeln.

Dauer des Dienstverhältnisses

Die Bildungsteilzeit kann erst abgeschlossen werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens schon 6 Monate angedauert hat.

Reduktion der Normalarbeitszeit

Die „bestehende“ wöchentliche Normalarbeitszeit muss während der Bildungsteilzeit um mindestens 25 % bzw. maximal 50 % reduziert werden. Mindestens 10 Stunden pro Woche müssen weiterhin gearbeitet werden. Damit können auch Teilzeitkräfte die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen - sofern die wöchentliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden nicht unterschritten wird.

Dauer der Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit ist für mindestens 4 Monate, maximal für 2 Jahre abzuschließen. Auch eine teilweise Inanspruchnahme ist möglich.

Wechsel Bildungskarenz – Bildungsteilzeit

Ein einmaliger Wechsel soll möglich sein.

Bildungsmaßnahme

Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 10 Wochenstunden betragen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie bei der Bildungskarenz ist auch für die Bildungsteilzeit ein Motivkündigungsschutz vorgesehen.