Was ist der Unterschied zwischen Sabbatical und Bildungskarenz?
Das Sabbatical repräsentiert ein spezielles Arbeitszeitmodell, bei dem es um eine berufliche Auszeit geht. Möglich wird diese Freistellung durch so genannte Langzeitkonten, auf denen Urlaub, Überstunden und auch Gehalt angespart werden. Das Dienstverhältnis bleibt dabei aufrecht. Die Bildungskarenz dient der beruflichen Weiterbildung und wird bei Anspruchsberechtigten vom AMS gegen Leistungsnachweis gefördert. Ein Zuverdienst ist möglich.
Sabbatical hat Charakter einer Teilzeitvereinbarung
In einigen Unternehmen besteht die Möglichkeit, dass der Dienstnehmer mit dem Dienstgeber ein Sabbatical vereinbaren kann. Der Dienstnehmer arbeitet (ohne sein Beschäftigungsausmaß zu vermindern) eine bestimmte Zeit für weniger Entgelt als bisher (Rahmenzeit). Dafür kann er sich danach eine “Auszeit” nehmen, während der weiterhin das verminderte Entgelt bezogen wird (Freistellungsphase). Ein Sabbatical ist daher eine Dienstfreistellung für eine bestimmte Zeit gegen eine anteilige Kürzung der Bezüge innerhalb einer bestimmten Rahmenzeit. Es handelt sich dabei somit grundsätzlich um eine Teilzeitvereinbarung. Das während der Arbeitsphase eingearbeitete Zeitguthaben wird gesammelt und in der Freizeitphase geblockt konsumiert. Während eines Sabbaticals bleibt das Dienstverhältnis als auch die Pflichtversicherung bestehen.
Höheres Risiko der Dienstnehmerkündigung
Unter Umständen sind lange Sabbaticals (12 Monate) der Dienstnehmer für Unternehmer nicht ohne Risiko. Die Kündigungsrate nach Langzeitsabbaticals ist seitens der Dienstnehmer höher als bei kürzeren Freistellungsphasen (bis zu sechs Monate), die für die Realisierung privater Vorhaben genutzt werden.
Bildungskarenz als Ausweg
Als echte Alternative für eine Berufspause hat sich die Bildungskarenz etabliert. Nach sechs Monaten Dienstverhältnis kann sich ein Dienstnehmer für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es bestehen kein Rechtsanspruch und keine Lohnfortzahlung.
Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Maximal gibt es 12 Monate geförderte Bildungskarenz, ein Verbrauch in Abschnitten – verteilt über vier Jahre – ist möglich. Dabei müssen mindestens 20 Wochenstunden an Weiterbildungsmaßnamen absolviert werden. Das AMS verlangt. dabei einen Weiterbildungsnachweis in Form von Zeugnissen. Während der Bildungskarenz kommt das AMS für das „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag derzeit: 14,53 Euro) auf. Außerdem ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (im Jahr 2013 monatlich 386,80 Euro brutto), und zwar auch beim gleichen Arbeitgeber.
Stand 2014.